FAQ Rückerstattung
Stand: 25.02.2011
Standorte Campus und Holzstraße
FAQ RückerstattungStand: 08.02.2011
Standorte Campus und Holzstraße
Fragen
1. Was muss ich für die Rückerstattung abgeben?
2. Wann ist die Frist für das Sommersemester?
3. Wann ist die Frist für das Wintersemester?
4. Wieso dauert die Rückerstattung so lang?
5. Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Rückerstattung?
6. Können ausländische Bankverbindungen im Antragsformular angegeben werden?
Antworten
1. Für die Rückerstattung werden
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (im Downloadbereich erhältlich)
- das Studiticket (im ORIGINAL - keine Studienbescheinigung!)
- ein offizieller Nachweis (Bescheinigung Auslands-/Praktikumssemester, Kopie vom Behindertenausweis etc.) benötigt.
vorliegen.
Teilanträge werden nicht berücksichtigt!
Die/der Antragssteller/in ist selbst dafür verantwortlich, dass alle benötigten Unterlagen fristgerecht und vollständig beim AStA-Verkehrsreferat vorliegen. Auf der Homepage kann rechtzeitig der aktuelle Bearbeitungsstand eingesehen werden, sodass
dem/der Antragssteller/in genügend Zeit bleibt, eventuell fehlende Unterlagen fristgerecht einzureichen.
2. Die Frist für das Sommersemester ist immer der 15.04. des jeweiligen Jahres.
3. Die Frist für das Wintersemester ist immer der 31.10. des jeweiligen Jahres.
4. Das Verkehrsreferat ist lediglich für die Bearbeitung/Genehmigung der Anträge zuständig. Die Überweisungsdurchführung liegt in anderer Verantwortung. Aufgrund der bürokratischen Rahmenbedingungen lässt sich diese Wartezeit leider nicht verhindern.
5. Nein, auf die Rückerstattung habt Ihr keinen Rechtsanspruch. Die Rückerstattung durch den AStA der FH Mainz ist keine Selbstverständlichkeit und wird an vielen Hochschulen Deutschlands gar nicht erst ermöglicht!
6. Wenn in einem Antragsformular eine ausländische Bankverbindung angegeben wird, werden die Transaktionskosten dem/der Antragsteller/in von der Rückerstattung abgezogen.
