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Rechter Fader
Infos
Stand: 16.10.2009

Informationen über Sozialleistungen im Studierendenwerk Mainz und sonstige Finanzierungsmöglichkeiten

Bitte das
Antragsformular bei jeden Antrag ausfüllen und persönlich, per Mail oder in den Asta-Briefkasten einwerfen.

Bitte beachten Sie: Zwecks Beratung bitte immer persönlich Vorsprechen!


Barbeihilfe
Der Barbeihilfefonds hat sich die Unterstützung von hilfsbedürftigen und in Not geratenen  Studierenden der Uni Mainz und FH Mainz zum Ziel gesetzt. Eine aktuelle Notlage, welche die Fortsetzung des Studiums gefährdet, ist Vorraussetzung für eine einmalige Barbeihilfe im Semester, deren Höhe sich nach Maßgabe der vorhandenen Mittel richtet.


Nothilfe
Der Nothilfefond für ausländische Studierende richtet sich an Studierende die durch politische Ereignisse in ihren Heimatländern oder durch von Ihnen nicht zu vertretende persönliche Umstände in Not geraten sind und dadurch der erfolgreiche Abschluss eines Studiums gefährdet wäre.
Bitte für weitere Beratung in die Sprechstunde kommen.


Freitische
Studierende, die Beiträge für das Studierendenwerk Mainz entrichten, können einen Freitisch beantragen. Ausschlaggebend für die Entscheidung über die Vergabe von Freitischen ist die soziale Lage der antragstellenden Person. Gewährt  wird in der Regel ein Geldzuwendung, die so bemessen ist, dass damit  der/ die Zuwendungsempfänger/in  seinen/ ihren Mittagstisch für einen Monat finanzieren kann. Programmstipen- diaten können Freitische nur einmal pro Semester stellen.


Darlehen
Bitte beachten Sie: Zwecks Beratung muss immer persönlich vorgesprochen werden bei der Sachbearbeiterin Darlehenskasse: Frau A. Junga
Telefon:  06131/ 39 24  92 7
E-Mail:
junga@studierendenwerk-mainz.de


1. Darlehenskasse des Studierendenwerks Mainz
Dieses Darlehen kann Studierenden ohne Bürgen gewährt werden, die ohne eigenes Verschulden in erhebliche finanzielle Not geraten sind.
- ohne Bürgschaft!

2. Landesdarlehen für Examenskandidaten
Das Darlehen (in Höhe von 1.800,00 Euro) dient ausschließlich zur Finanzierung der mit dem Studienabschluß unmittelbar zusammenhängenden Ausgaben des Darlehensnehmers. Frühestens Jahr vor dem Examensabschluss kann dieses Darlehen mit Bürgschaft und zwei Gutachten beantragt werden.
- mit beglaubigter Bürgschaft und 2 Gutachten

3. Stiftung Notgemeinschaft Studienbank
Die Notgemeinschaft Studiendank ist eine Darlehenskasse, die für die Vergabe kurzfristiger zinsloser Darlehen zu Verfügung steht . Der Antragsteller hat die unveschuldete Notsituation dem Ausschuß nachzuweisen. Aufgrund eines persönlichen Gesprächs vergibt der Ausschuß ein Darlehen in Höhe von 2.500,00 Euro (evtl. auch bis 4.500,00 Euro) gegen Bürgschaft. Antragsteller können alle Studierenden der vom Studierendenwerk Mainz betreuen Hochschulen sein, denen unverschuldet keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. Rückzahlungstermin ist innerhalb  2 Jahren. Sollte das Darlehen nicht termingerecht getilgt sein, werden  7% Ziinsen berechnet.
- mit beglaubigter Bürgschaft


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